Gefahrgutetiketten

Gefahrgutetiketten

Gefahrgutetiketten sollen auf das Risiko gefährlicher Stoffe bzw. gefährlicher Güter beim Transport hinweisen. Gefahrstoffetiketten erfüllen diesen Zweck bei der Produktion, beim Umgang oder bei der Lagerung. Solche Labels müssen stets sicher kleben und lesbar bleiben. Deswegen ist hier oft absolute Resistenz gegen Chemikalien und raue Umgebungseinflüsse wie Hitze gefordert. Für die Seewasserbeständigkeit von Gefahrgut- und Gefahrstoffaufklebern gibt es strenge Prüf-Auflagen nach der BS 5609-Norm.

Gefahrgutetiketten – im alltäglichen Gebrauch bisweilen auch als „Chemieetiketten“ bezeichnet – weisen bei der Beförderung von Ladungen deutlich sichtbar auf den Inhalt gefährlicher Stoffe bzw. Güter hin. Sie finden sich auf Behältnissen wie Tonnen, Fässern, Containern, Flaschen, Kanistern und Big Bags. Je nach Anwendungszweck sind Widerstandsfähigkeit gegen Chemikalien (Lösemittel, Säure, Laugen, Öl, Fett) und Umgebungseinflüsse wie Seewasser, Temperaturschwankungen sowie UV-Belastung für solche Labels gefordert. Optisch sind Gefahrgutetiketten verschiedenfarbige, auf die Spitze gestellte Quadrate, die mit einem besonderen Nummerncode (Klassen) und definierten Piktogrammen während des Transportes Auskunft über die Gefahrengutklasse eines Stoffes geben:

  1. Explosive Stoffe
  2. Gase
  3. Entzündbare Flüssigkeiten
  4. Entzündbare Feststoffe
  5. Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
  6. Giftige sowie ansteckungsgefährliche Stoffe
  7. Radioaktive Stoffe
  8. Ätzende Stoffe

(Gefahrgutklassen nach ADR/GGVSE)

Dabei sind zweifellos auch die Etiketten selbst vielfältigen Gefahren ausgesetzt: Sie können mit Chemikalien und Lösungsmitteln in Kontakt kommen. Solche Kennzeichnungen müssen deswegen stets lesbar bleiben, selbst wenn die beispielsweise aggressiven Chemikalien ausgesetzt sind. Das Material, aus dem Gefahrgutetiketten bestehen, muss daher nach dem jeweiligen Einsatzzweck ausgewählt werden. Für permanente Markierungen auf Metall- oder Kunststoff-Behältnissen werden meist Blechschilder oder Folien gewählt. Robuste, lösemittelbeständige Etikettenfolien trotzen heute selbst außergewöhnlichen Belastungen wie Chemikalien oder aggressiven Lösemitteln ohne zusätzliche Laminierung. Durch Universalklebstoff auf Acrylat-Basis haften die Gefahrgutkennzeichnungen zuverlässig an hoch- und niederenergetischen Untergründen. Auch hohe Temperaturen vertragen sie unbeschadet. Nach der aktuellen ADR (Europäische Vereinbarung über den internationalen Transport gefährlicher Straßengüter) müssen Folienaufkleber zudem seewasserbeständig sein. Papieretiketten sind lediglich für eine temporäre Kennzeichnung auf Verpackungen aus Karton oder Pappe ausreichend. Gefahrgutetiketten liegen im Größenbereich zwischen 10 mal 10 cm und 25 mal 25 cm, lieferbar als Rollenware oder Einzeletikett.

Gefahrstoffetiketten gemäß Classification, Labelling, Packaging (CLP) und Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS), der Vereinten Nationen: Von der Kategorisierung als „Gefahrgut“ ist die als „Gefahrstoff“ zu unterscheiden. Gefahrstoffetiketten sollen auffällig auf das Risiko bei der Produktion, der Verwendung oder bei der Lagerung von Gefahrstoffen hinweisen und dieses deutlich minimieren. Ein GHS-Symbol besteht dabei aus einem schwarzen Piktogramm auf weißem Hintergrund, das umrahmt wird von einem auf der Spitze stehenden Quadrat mit roter Umrandung, was auf die jeweilige Gefahr (feuergefährlich, giftig, ätzend) hinweist. Gefahrstoffetiketten etwa aus selbstklebender, meist PE-Folie, die es auf Rolle oder Bogen gibt, müssen dazu temperatur-, öl-, wasser- und laugenbeständig sein.

Gefahrstoffetiketten setzen sich aus den folgenden Elementen zusammen:

  • Gefahrenpiktogramme nach CLP/GHS
  • Signalworte („Achtung“ oder „Gefahr“)
  • P-Sätze (Precautionary Statement – Sicherheitshinweis)
  • H-Sätze (Hazard Statement – Gefahrenhinweis)
  • EUH-Sätze (Zusätzliche Gefahrenmerkmale)

(nach GHS-Systematik)

Tastbare Warn- und Gefahrenzeichen

Das Warnzeichen als tastbares (taktiles) Zeichen ist wichtig für Sehbehinderte oder Blinde, die vor allem auf gesundheitsschädliche, giftige, ätzende und entzündliche Stoffe hingewiesen werden müssen. Eine Verwechslung zwischen Lebensmittel-Verpackungen (bzw. Arzneimittel, Futtermittel, Kosmetika) und gefahrstoffhaltigen Produkten soll damit ausgeschlossen werden.

Geregelt ist dies in der ISO-Norm 11683 und EN 272: Tastbare Symbole sind dabei ein gleichschenkliges Dreieck bzw. tastbare Punkte in Blindenschrift. Diese Art der Kennzeichnung ergänzt die sichtbaren Gefahrensymbole und macht sie zusätzlich ertastbar. Solch ein taktiler Aufkleber kann einfach auf bereits bedruckte Gefahrengut-Hinweise aufgebracht werden, ohne die Lesbarkeit dieser Warnhinweise zu beeinträchtigen. Zum Einsatz kommen transparente, selbstklebende Folien-Etiketten mit taktilem Symbol, die widerstandsfähig gegen viele Öle und übliche Haushaltsreiniger sind. Sie sind zudem wisch- und wetterfest sowie temperaturgeeignet zwischen -20 °C und +100 °C.

Zertifizierungen

Die Kennzeichnungen von Gefahrgütern, diese betreffende Transportbehälter und -fahrzeuge durch entsprechende Aufkleber sowie deren Größe, Gestaltung und Aussehen wird laut Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) je nach Region und Transportmittel geregelt durch:

  • ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)
  • GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt)
  • RID (Regelung zum internationalen Transport von Gefahrengütern im Schienenverkehr)
  • ADNR (Europäisches Übereinkommen über den Transport von Gefahrengütern auf dem Rhein)
  • IATA (International Air Transport Association – Zivilluftfahrt)
  • IMGD (International Maritime Code for Dangerous Goods – Gefahrgutkennzeichnungen im Seeschiffsverkehr)

Seewasserbeständigkeit nach BS 5609

Auf dem Seeweg und bei Luftfracht dürfen nur Behältnisse oder Gebinde mit speziell zertifizierten, seewasserfesten Gefahrgutaufklebern und Gefahrstoffaufklebern verwendet werden. Denn sollten solche Güter einmal ins Meer gelangen, müssen die Aufkleber auch hier noch haften und zudem noch über einen längeren Zeitraum lesbar sein. Maßgeblich ist hier die Norm British Standard 5609, für die auch der Begriff Maritime Immersion Label Testing Standard gängig ist. Dies ist eine international akzeptierte Regelung zur Markierung von Gefahrgütern, welche per Seetransport unterwegs sind.

Für solche Güter regelt die BS 5609-Norm, dass diese mit Etiketten gelabelt werden müssen, die der Zertifizierung nach dieser Norm entsprechen. Danach können die aufgeklebten Gefahrstoff- und Gefahrgutetiketten zumindest drei Monate mit Seewasser in Kontakt bleiben, ohne dass sich die Aufkleber vom Transportbehältnis ablösen und die Kennzeichnung ihre Qualität einbüßt.

BS 5609 regelt durch Spezifikationen und umfassende Testprotokolle, wie ermittelt werden kann, ob selbstklebende Etiketten dem Salzwasser standhalten. Die BS 5609 Norm gliedert sich dazu in vier Kategorien sowie zwei technische Kapitel: Sektion II sowie Sektion III. In diesen beiden Testphasen werden Etikettenmaterial, genutzter Klebstoff sowie Druckfarben und Farbbänder gemäß BS 5609 eingehend auf Haltbarkeit unter maritimen Extrembedingungen geprüft: auch bei ständigem Salzwasser-Kontakt, heftigen Temperaturschwankungen und Einstrahlung von UV-Licht, dürfen sich die Labels weder ablösen, noch ausbleichen.

Als optimale Material-Kombination für seewasserfeste Etiketten, die BS 5609 entsprechen, haben sich z. B. Polyester-Etiketten mit einem besonders widerstandsfähigen, stark haftenden Klebstoff in Verbindung mit einem Harz-Farbband erwiesen.

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